Sachkenntnis und Erfahrung
Ich berate und vertrete Sie kompetent bei
- der Regulierung von Verkehrsunfällen, sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Bußgeldbescheiden oder drohendem Fahrverbot, z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss oder eines Rotlichtverstoßes
- verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen, wie z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein oder Körperverletzung/Tötung
und allen anderen Sachverhalten aus dem Verkehrsrecht.
Durch meine langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Bei Unfall oder Bußgeld sofort an Ihrer Seite
Bei Bußgeldbescheiden gilt eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Bei mir bekommen Sie daher immer umgehend einen Termin. Und es gilt: Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind oft besser als Sie denken!
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sofort mit mir Kontakt aufnehmen. Ich übernehme für Sie die gesamte Abwicklung von der Schadensmeldung bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche. Alle Schriftsätze werden sofort an Sie weitergeleitet, so dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Kompetente Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt
Florian Wehner ist seit 25 Jahren als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Unfallrecht in München tätig.
Er hat schon zahlreiche verkehrsrechtliche Verfahren erfolgreich begleitet.